Die Verordnung (EG) Nr. 733/2002 vom 22. April 2002 über die Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ bestimmt, wer einen .eu Domänennamen beantragen kann.
Die folgenden Kategorien von Unternehmen, Organisationen und natürlichen Personen können einen .eu Domänennamen registrieren lassen:
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