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Wer kann einen eu. Domänennamen registrieren lassen?
Die Verordnung (EG) Nr. 733/2002 vom 22. April 2002 über die Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ bestimmt, wer einen .eu Domänennamen beantragen kann.
Die folgenden Kategorien von Unternehmen, Organisationen und natürlichen Personen können einen .eu Domänennamen registrieren lassen:
- Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, oder
- eine in der Gemeinschaft niedergelassenen Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, oder
- eine natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft.
Voraussetzungen
Domänennamen müssen eine Reihe technischer Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 2 Zeichen, bestehend aus der Buchstabenfolge "a bis z", der Ziffernfolge "0 bis 9" und dem Bindestrich "-"
- maximal 63 Zeichen
- nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden
- kein Bindestrich "-" gleichzeitig an der dritten UND vierten Stelle